Ihr Kfz-Gutachter in Hannover

Termine am selben Tag!

Über 30 Jahre Erfahrung!

Schnelle Reaktionszeit & individuelle Betreuung!


Ich bin Berthold Schaum und erstelle für Sie als Kfz-Sachverständiger Unfall- oder Schadengutachten (auch für kleine Schäden). Kostenloses Gutachten bei einem unverschuldeten Schaden!


Anrufen & beraten lassen: 0511 2123703

Kfz-Gutachter Berthold Schaum

Wie ist der Ablauf?

Anrufen & erste Fragen klären

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Rufen Sie mich unter 0511 2123703 an und klären Sie erste Fragen mit mir direkt

Begutachtung vor Ort

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Vor-Ort-Service: Ich komme so schnell wie möglich zu Ihnen, prüfe den Schaden an Ihrem Fahrzeug und notiere alle Schäden 

Gutachten innerhalb 24 Stunden

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Nach der Aufnahme der Schäden erstelle ich Ihnen das Gutachten und lasse es Ihnen innerhalb von 24 Stunden zukommen

Meine Stärken

Schnelle Reaktionszeit

Termine noch am selben Tag! Ich komme zu Ihnen oder Sie besuchen mich in meinem Büro in Hannover.


Über 30 Jahre Erfahrung

Ich bin erfahren, verlässlich sowie jederzeit auf gute Ergebnisse fokussiert und arbeite frei und unabhängig.



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oder fordern Sie einen Rückruf per Kontaktformular an - ich melde mich!


Ihr Kfz-Sachverständiger

Kfz-Gutachter Berthold Schaum

Ich bin als Kfz-Sachverständiger seit über 30 Jahre in Hannover tätig. Ich arbeite frei und unabhängig von Werkstätten und Versicherungen und erstelle Ihnen neutrale und faire Gutachten für Ihren Schadensfall.

Falls die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder eine Teilschuld besteht, erstelle ich Ihnen zur Beweissicherung eine Dokumentation mit Datenaufnahme zur späteren Erstellung eines Gutachtens.

Mit meinem 24-Stunden-Notruf, bin ich rund um die Uhr für Sie da und berate und betreue Sie schnell, individuell und fachgerecht.

Noch Fragen? So können Sie mich erreichen!

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 Telefon

0511 2123703

Standort

Kfz-Sachverständiger
Berthold Schaum
Safariweg 3
30455 Hannover

Öffnungszeiten

Ich bin 24/7 für Sie erreichbar

Deutschland

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Kurz und knapp erklärt

Häufige Fragen zu einem Kfz-Gutachten

Wie verhalte ich mich am Unfallort?

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Wenn Sie als Halter und/oder Fahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dann sollten Sie noch am Unfallort unbedingt notieren:

  • Das amtliche Kennzeichen des/der anderen unfallbeteiligten Fahrzeuge (wichtigste Information!) 
  • Namen, Anschriften der beteiligten Fahrzeugführer und Halter (Führerschein und Fahrzeugschein zeigen lassen) 
  • Datum, Uhrzeit und Unfallort (mit Straßennamen und Fahrtrichtung) 
  • Namen und Anschriften von Zeugen 
  • Name und Dienststelle der den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten


Fotografieren Sie darüber hinaus - und sei es auch nur mit einem Fotohandy - den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß, etwaige Flüssigkeitsaustritte, die Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge etc. Es gilt: Fotografieren Sie so viel wie möglich!

Wie verhalte ich mich nach dem Unfall?

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Zur Schadenermittlung sollten Sie einen verkehrsrechtlich geschulten, freien,  unabhängigen  Kfz Gutachter beauftragen. Hüten Sie sich vor der geschulten Rechtsabteilung eines Versicherungskonzern.

Kontakt mit der gegnerischen Versicherung 

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Vorsicht bei der Schadensabwicklung über das Internet und die Website des gegnerischen Versicherers! Vorsicht bei Anrufen der unfallgegnerischen Versicherung. Lassen Sie sich am Telefon nicht überrumpeln, lehnen Sie ein Telefonat mit der gegnerischen Versicherung am besten ab. Denn die Versicherung will Ihnen häufig versicherungsnahe Kfz-Sachverständige oder versicherungsnahe Kfz-Werkstätten aufdrängen und von der Hinzuziehung eines Anwalts abhalten.

Die Kosten eines Kfz-Gutachten

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Bei einen unverschuldeten Unfallschaden sind alle notwendigen Kosten von der zu regulierenden Versicherung zu übernehmen, z.B. Abschleppen vom Unfallfahrzeug, Kfz-Gutachten, Anwalt, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung.

Gutachter/Sachverständigenkosten

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Die zur Schadensermittlung erforderlichen Kosten, also insbesondere die Sachverständigenkosten, gehören ebenfalls zu Ihrem Schaden und müssen deshalb im Rahmen der bestehenden Haftung von dem Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung ersetzt werden. Nur bei sogenannten Bagatellschäden können sich Einschränkungen ergeben.

Es kommt vor, dass die Versicherung des Schädigers selbst anbietet, den Fahrzeugschaden für Sie zu ermitteln bzw. einen eigenen Kfz-Sachverständigen für Sie beauftragt. Empfehlenswert ist eine solche Verfahrenswelse für Sie als Geschädigten in der Regel nicht. Bedenken Sie bitte, dass ich als von Ihnen frei gewählter Kfz-Sachverständiger kein Interesse daran habe, Ihren Schadenersatzanspruch in irgendeiner Weise zu kürzen oder zu beschneiden. Bedenken Sie , dass Versicherer vor allem daran interessiert sind, die eigen Ausgaben gering zu halten.

Was ist, wenn es Zweifel an der Schuldfrage zum Unfallschaden gibt?

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Kommen Sie zu mir, für 29 Euro dokumentiere ich alle am Fahrzeug relevante Daten, erstelle Fotos und archiviere diese Daten. So kann auch später, nach Klärung der Verschuldung, ein Gutachten erstellt werden. Erstellung einer Skizze zum Unfallgeschehen.

Kann die zu regulierende Versicherung Kürzungen am Gutachten vornehmen?

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Ja, das macht die Versicherung und sie beauftragt dafür teilweise externe Unternehmen 
(Control Experte) um Kosten bei der Entschädigung zu senken. Vorwiegend bei fiktiver Abrechnung.
Kürzungen durch die Versicherung am Gutachten erfolgen beim Stundenlohn, mit Verweis auf eine günstige Werkstatt. Streichung, Kürzungen von Nebenkosten, Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge, Lackmaterial.
Bei einem Totalschaden oder virtuelle Abrechnung (Auszahlung der Reparaturkosten) ist die Unterstützung durch einen Anwalt empfehlenswert.

Das sagen meine Kunden

"Super Gutachter, der sich gut um einen kümmert."
(Fechtklub Hannover)

"Positiv: Preis-Leistung-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen."
(Haukar Taha)

"Super Kundenbetreuung, kompetent in seinem Bereich und es ging einfach und schnell."
(Azim Rafi) 

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